Nebenkostenprivileg –
Änderungen beim Kabelanschluss
Was Sie tun müssen, um weiterhin Kabelfernsehen zu empfangen?
Der Fernseher ist für viele Menschen das Fenster zur Welt. In der Vergangenheit hat sich der Vermieter um den Kabelanschluss gekümmert. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung müssen Mieterinnen und Mieter in Zukunft privat tätig werden, um weiterhin Kabelfernsehen zu nutzen! Die Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt – lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr.
Ab dem 01.07.2024 dürfen Vermieter die Gebühren für den Kabelfernsehanschluss nicht mehr über die Mietnebenkosten abrechnen. Das sogenannte Nebenkostenprivileg entfällt und die bisher übliche TV-Versorgung über den Hausanschluss endet. Falls Sie den Kabelanschluss für Ihren TV-Empfang nutzen, müssen Sie aktiv werden und einen individuellen Vertrag abschließen! Achtung: Sollten Sie über einen Kombivertrag für Telefon und Internet verfügen, der ein TV-Angebot beinhaltet und Sie dieses mit einem internetfähigen Fernseher nutzen – z. B. über einen Internetanschluss oder über die Telefonbuchse – brauchen Sie nichts weiter unternehmen. Die Wohnungsgenossenschaft hat sichergestellt, dass die Versorgung mit Fernsehprogrammen auch weiterhin funktioniert, sollten Sie sich als Privatkunde dafür entscheiden. Der langjährige regionale Kabelfernsehdienstleister ANTEC Servicepool GmbH bietet für die Mieter der Genossenschaft den TV-Empfang weiterhin an.
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie die Sonderkonditionen, die Ihnen ANTEC per Einzelvertrag als Privatkunde anbietet. Der Basis-TV-Anschluss kostet EUR 9,90 im Monat. Sollten Sie sich darüber hinaus auch für ein Internetprodukt der Firma ANTEC entscheiden, erhalten Sie für den Kabelanschluss ein individuelles Angebot. Die Firma ANTEC ist langjähriger Servicepartner der Kleefeld-Buchholz und steht für eine Beratung gerne zur Verfügung. Alle Kontaktdaten finden Sie im Abschnitt „Häufig gestellte Fragen“.
Um Ihren TV-Empfang sicherzustellen, haben Sie drei verschiedene Möglichkeiten:
1. TV, Telefon und Internet über die Firma ANTEC
2. TV über die Firma ANTEC – Telefon und Internet über einen anderen Anbieter Ihrer Wahl
3. TV, Telefon und Internet als Kombivertrag bei einem Internetanbieter Ihrer Wahl
Sie entscheiden individuell, welche Lösung am besten für Sie passt. Bei Bildstörungen wenden Sie sich in Zukunft bitte an Ihren neuen Vertragspartner, nicht an die Genossenschaft.
Alle Mieterinnen und Mieter, die ihren TV-Kabelanschluss und damit verbundene Zusatzprodukte weiterhin nutzen möchten, derzeit aber noch nicht mit einem individuellen Vertrag versorgt sind, sollten zeitnah tätig werden, damit der Empfang auch ab dem 01.07.2024 sichergestellt ist. Wichtig: Das Kabelfernsehen wird nicht abgeschafft. Es ändern sich lediglich die Vertragsverhältnisse. Wer auch zukünftig TV über seinen Kabelanschluss schauen möchte, muss sich privat um seinen Kabel-TV-Vertrag kümmern. Die Wohnungsgenossenschaft informiert transparent über die Gesetzesänderung. Lesen Sie unbedingt auch den Abschnitt „Häufig gestellte Fragen“, um vertiefende Informationen zu erhalten.
Das Info-Centers des Anbieters finden Sie in der Berckhusenstraße 25, 30625 Hannover. Telefon: 05 11 / 270 903 70. E-Mail: info@antec-servicepool.de. Website: www.antec-servicepool.de.
Wer mag, kann heute auch über seinen Internetanschluss alle wichtigen Fernsehprogramme empfangen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass das Thema Glasfaser und die Versorgung mit TV, Internet und Telefon durch einen Internetanschluss (z. B. über die Telefonbuchse) separat vom Kabelanschluss zu betrachten ist.
Wenn Sie über einen Telefon- oder Internetanschluss verfügen, haben Sie alternativ zum klassischen TV-Kabelanschluss die Möglichkeit, sich bei einem Anbieter Ihrer Wahl komplett mit TV, Internet und Telefon zu versorgen. Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote von ANTEC mit den Vertragsmodellen anderer Unternehmen und entscheiden Sie sich für ein Paket, das am besten zu Ihnen passt.
Gut zu wissen: In Sachen Infrastruktur ist die Genossenschaft auf den wachsenden Bedarf nach schnellem Internet eingerichtet. Die Kleefeld-Buchholz hat die Hausanschlüsse im Bestand in den vergangenen Jahren gemeinsam mit ANTEC umfassend modernisiert, wodurch allen Mieterinnen und Mietern voraussichtlich bis Ende 2024 schnelles Glasfaserinternet zur Verfügung steht.
Im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes durften Vermieter die Kabelgebühren bislang auf ihre Mieter umlegen. Dieses sogenannte Nebenkostenprivileg entfällt aufgrund einer Gesetzesänderung. Vermieter dürfen die Kosten für den Kabelanschluss spätestens ab dem 01.07.2024 nicht mehr auf ihre Mieter umlegen. Mieter müssen sich privat versorgen.