Vertreterinnen und Vertreter sind mittendrin, statt nur dabei – wenig Aufwand, tolle Möglichkeiten und ein direkter Draht zum Vorstand
 

Zugegeben: Ein Blick in die Genossenschaftssatzung zeigt lange Paragrafen. Da gehen einem schnell viele Gedanken durch den Kopf: Das alles im Ehrenamt? Habe ich so viel Zeit? Und überhaupt klingt das irgendwie nach Vereinsmeierei oder Elternabend mit langen Diskussionen. Doch der Eindruck täuscht und die Gerüchteküche hat nicht immer recht!

Das Vertreteramt bietet Ihnen eine interessante Möglichkeit, sich als Mitglied für die Genossenschaft zu engagieren. Dabei geht es jedoch nicht nur um die Teilnahme an der Vertreterversammlung, Anträge zur Satzung oder die Wahl des Aufsichtsrates – spannend sind vor allem das Miteinander und der Blick hinter die Kulissen.

3 Fragen an unseren Vorstandsvorsitzenden

Bilder: @ Martin Bargiel Filmemacher | Fotograf

Vertretergespräche in den Mietertreffs – im Dialog mit dem Vorstand

Um mit gewählten Vertreterinnen und Vertretern noch intensiver in den Austausch zu kommen, hat der Vorstand der Kleefeld-Buchholz die Vertretergespräche ins Leben gerufen. Gut zu wissen: Wer dabei ist, weiß mehr – und wird transparent über aktuelle Entwicklungen bei der Genossenschaft informiert. Vertreterinnen und Vertreter können diese Gelegenheit nutzen, um im lockeren Gespräch die Stimmung in den unterschiedlichen Quartieren zu erörtern und wichtige Themen anzuregen.

Dass in einer Vertreterversammlung darüber hinaus auch für das leibliche Wohl gesorgt ist, versteht sich von selbst, und wer nach vielen Jahren ein bekanntes Gesicht wiedertrifft, kann sich miteinander Austauschen oder gleich mal ein Mieterfest anregen.

Ja, es stimmt: Die Versammlung ist weit mehr als eine formelle Veranstaltung, sondern wichtig für die Kontaktpflege in alle Richtungen! Ein Aspekt, den der Vorstand der Wohnungsgenossenschaft weiter vertiefen möchte und den passenden Rahmen setzen die Vertretergespräche in den Mietertreffs.

FAQ zur Vertreterversammlung – alle wichtigen Infos in Kürze

Eine Genossenschaft ist eine Selbsthilfeorganisation. Die Organstruktur setzt sich zusammen aus dem Aufsichtsrat, dem Vorstand und der Vertreterversammlung, in der Vertreterinnen und Vertreter ihre satzungsgemäßen Rechte ausüben. Sie können gemeinschaftlich Beschlüsse fassen und tragen ihren Teil dazu bei, dass die Genossenschaft ihre Aufgaben erfüllen kann. Gewählte Mitglieder vertreten die Interessen der Mieterinnen und Mieter. Dabei es geht es um die Wahl des Aufsichtsrats und die finanzielle Situation der Genossenschaft, aber auch um ganz konkrete Anliegen, die das Wohnumfeld und die Förderung der Mitglieder betreffen.

Die nächste Wahl steht im Frühjahr 2026 an. Die Mitglieder der Kleefeld-Buchholz wählen die Vertreterinnen und Vertreter durch direkte Wahlen. Jedes Genossenschaftsmitglied – ganz gleich, wie viele Anteile es besitzt – hat eine Stimme. Gewählte Vertreterinnen und Vertreter müssen persönlich Mitglieder der Genossenschaft sein.

 

Die Vertreterversammlung wird in der Regel vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats einberufen. Die Leitung der Vertreterversammlung erfolgt ebenfalls durch diesen. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats nehmen ohne Stimmrecht an der Vertreterversammlung teil.

Die gewählte Vertreterversammlung kommt einmal im Jahr zusammen und verabschiedet den Jahresabschluss. Sie wählt einen Aufsichtsrat, der aus Mitgliedern der Genossenschaft besteht. Dieser berät und kontrolliert den Vorstand.

Der Vorstand hat der Vertreterversammlung den Jahresabschluss sowie den Lagebericht nebst den Bemerkungen des Aufsichtsrats vorzulegen. Der Aufsichtsrat hat der Vertreterversammlung zudem über seine Tätigkeit zu berichten.

Die Vertreterversammlung beschließt unter anderem über die Änderung der Satzung, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Deckung etwaiger Bilanzverluste, die Verwendung der gesetzlichen Rücklage zum Zwecke der Verlustdeckung, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die Festsetzung einer Vergütung.

Den Beschlüssen geht innerhalb der Vertreterversammlung eine intensive Beratung voraus. Weitere Rechte und Aufgaben finden Sie in der aktuellen Satzung der Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz eG.

Vertreterinnen und Vertreter scheiden aus der Vertreterversammlung aus, wenn das Amt niedergelegt wird, eine Geschäftsunfähigkeit vorliegt, das Mitglied verstirbt, aus der Genossenschaft ausscheidet oder aus der Genossenschaft ausgeschlossen wird.


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