Informieren leicht gemacht
Nach Abschluss Ihres Mietvertrags und Zeichnung von Anteilen sind Sie Mitglied in unserer Genossenschaft. Der Vorstand schickt Ihnen eine Bestätigung Ihrer Aufnahme als Mitglied. Damit haben Sie gleich mehrere Vorteile: Als Mitglied sind Sie zugleich Miteigentümer am Wohnungsbestand der Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz eG. Des Weiteren können Sie sicher sein, dass wir Ihre Wohnung niemals wegen Eigenbedarf kündigen. Auch drastische Mieterhöhungen können Sie ausschließen. Ihre Wohnung bleibt langfristig ein komfortables Zuhause – denn wir investieren fortlaufend in die Modernisierung Ihrer Wohnung.
Was passiert mit meinen Genossenschaftsanteilen, wenn ich die Wohnung wieder kündige? Antworten zu diesen und vielen weiteren Themen finden Sie in unseren FAQs Mitglieder.
Wenn Sie die für Sie passende Wohnung bei uns gefunden haben, können Sie Genossenschaftsmitglied werden. Dafür unterschreiben Sie die Beitrittserklärung, womit Sie Anteile an unserer Wohnungsgenossenschaft erwerben – die Kosten für einen Anteil betragen 300,00 Euro. Die Anzahl der Anteile hängt dabei von der Größe der Wohnung ab und ist im Mietvertrag sowie in der Satzung der Genossenschaft verankert. Auf Ihre Anteile erhalten Sie in der Regel eine jährliche Dividende – derzeit in Höhe von 4 %. Die Vertreterversammlung beschließt die Dividende jedes Jahr neu.
Ihre Mitgliedschaft endet nicht automatisch mit der Kündigung Ihrer Wohnung. Als Mitglied können Sie Ihre Mitgliedschaft vollständig schriftlich kündigen oder nur von einzelnen Anteilen zurücktreten. Erfolgt Ihre Kündigung bis zum 30. September eines Jahres, treten Sie als Mitglied noch im selbigen Jahr (bis zum 31.12.) aus.
Im Todesfall eines Mitglieds bedarf es keiner Kündigung. Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft endet automatisch zum Ende des Sterbejahres. Wir benötigen jedoch einen Nachweis über das Sterbedatum (zum Beispiel eine Kopie der Sterbeurkunde, des Erbscheins oder eines Schreibens des Nachlassgerichts/Amtsgerichts).
Wenn Sie Ihre Anteile bis zum 30. September schriftlich kündigen, erfolgt die Auszahlung des sogenannten Auseinandersetzungsguthabens nach der Vertreterversammlung des darauffolgenden Jahres. Im Todesfall zahlt die Genossenschaft die Anteile an die Erben aus. Das geschieht ebenfalls nach der Vertreterversammlung des folgenden Jahres. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung an die Erben nur, wenn ein entsprechender Erbnachweis vorliegt (z. B. Generalvollmacht, beim Amtsgericht eröffnetes Testament).
Wenn sich Ihr Name ändert, müssen wir dies in die Mitgliederliste eintragen. Dafür weisen Sie uns Ihre Namensänderung nach, beispielsweise durch eine Kopie der Eheurkunde, der Bescheinigung über die Namensänderung (vom Standesamt) oder des gültigen Ausweises – daraus muss Ihr neuer sowie Ihr bisheriger Name ersichtlich sein. Die Dokumente schicken Sie uns postalisch oder per Mail zu.
Wenn Sie innerhalb der Genossenschaft umziehen, ändern wir Ihre Anschrift automatisch für Sie. Mitglieder, die keine Wohnung bei der Kleefeld-Buchholz eG haben, können entweder die Änderung online selbst vornehmen oder sie schriftlich per Post mitteilen. Sie können uns auch gerne per Mail kontaktieren.
Verwaltung
Wohnungsgenossenschaft
Kleefeld-Buchholz eG
Berckhusenstraße 16
30625 Hannover
05 11 / 530 02-0