MANGAS ZEICHNEN; FRISUREN UND KLEIDERSTILE

WAS DICH IM MANGAKURS MIT ALEXANDRA SOKOL-DAHMS ERWARTET

– Malen von Frisuren und Kleiderarten

– wie werden verschieden fallende Stoffarten gezeichnet

– Zeichnen im 3D-Stil

– Praktische Übungen für Fortgeschrittene

– Teilnahme ab 10 Jahren

 

BITTE MITBRINGEN

Bleistift, Radiergummi, Buntstifte o. ä., Zeichenpapier und gute Laune

 

Termine: Donnerstag, 07.11.2024

Treffpunkt: Mietertreff Buchholz, Klopstockstraße 1, 30177 Hannover

Beginn: 16:00 Uhr, ca. 3 Stunden

Teilnehmerzahl: max. 10 Personen, die Teilnahme ist kostenfrei. Teilnahme ab 10 Jahren

Anmeldung: über das Anmeldeformular, Telefonisch unter 05 11/ 530 02 11 oder per E-Mail an: mietertreff @kleefeldbuchholz.de

Anmeldefrist: bis Montag, 04.11.2024

Zu dieser Veranstaltung anmelden

Datenschutz

Information gemäß Art. 13 DSGVO zur Erhebung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit einem Wohnungsgesuch

 

Sehr geehrte/r Interessent/in,

vielen Dank für die von Ihnen bereitgestellten Informationen. Um unseren datenschutzrechtlichen Pflichten nachzukommen, teilen wir Ihnen hiermit gemäß Artikel 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die erforderlichen Informationen mit.

Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz eG
Berckhusenstr. 16
30625 Hannover

Sollten Sie Fragen haben oder eine Kontaktaufnahme zu unserem Datenschutzbeauftragten wünschen, so ist dies unter folgender E-Mail-Adresse möglich:datenschutzteam@s-con.de oder S-CON DATENSCHUTZ, Kriegerstraße 44, 30161 Hannover.

Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die durch Ihre Anfrage erfolgen werden, gemäß Art. 6 Abs.1 UAbs.1 lit. b) und f) DSGVO erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist zum Zwecke der Kontaktaufnahme zur Vereinbarung und Durchführung von Wohnungsbesichtigungen sowie zum Zwecke Ihrer Kreditwürdigkeitsprüfung vor Abschluss des Mietvertrages im Rahmen eines Vertragsverhältnisses sowie der Prüfung nicht vertragsgemäßem oder betrügerischem Verhalten erforderlich. Sollten Sie eine Wohnung bei uns mieten, werden wir die Daten in Ihre Mieterakte übernehmen. Bei Nichtbereitstellung ist es uns leider nicht möglich, Sie bei der Vermietung einer Wohnung zu berücksichtigen.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung wird nicht vorgenommen.

Zur Beurteilung ihrer Unterlagen werden diese an die zuständigen Mitarbeiter des Mietservices der Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz eG weitergeleitet.

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt als letzter Schritt an:
Schufa Holding AG
Komoranweg 5
65201 Wiesbaden

Ein Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten durch unseren externen Betreuer der IT-Systeme im Rahmen von Support- und Wartungsleistungen kann nicht ausgeschlossen werden.

Ihre Daten werden bei uns für die Dauer des Wohnungsvergabeverfahrens gespeichert und darüber hinaus für 6 Monate aufbewahrt, um eventuelle Fragen durch Sie beantworten zu können. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Daten gelöscht, wenn bis dahin keine Anmietung der Wohnung stattgefunden hat. Bei postalisch eingesandten Unterlagen werden diese nach Ablauf der 6 Monate zurückgesendet oder vernichtet. Der Hinweis auf die Einholung einer Schufa-Auskunft, werden wir für die Dauer von 12 Monaten aufbewahren, um das berechtigte Interesse nachweisen zu können. Insofern es zu dem Abschluss eines Mietvertrages kommt, wird dieser in Ihre Akte übernommen.

Nur nach Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung speichern wir Ihre Daten bis auf Widerruf, um Sie künftig bzgl. für Sie interessante Wohnungsangebote innerhalb unseres Unternehmens kontaktieren zu können.

Insofern es zu einem Abschluss eines Mietvertrags kommt, werden Ihre Daten innerhalb des Mietverhältnisses zum Zwecke der Erfüllung eines Vertrages verarbeitet gemäß Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b) und f) DSGVO. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist zum Zweck der Durchführung und Beendigung des Mietverhältnisses erforderlich. Bei Nichtbereitstellung ist es uns leider nicht möglich, Ihnen eine Wohnung zu vermieten. Eine automatisierte Entscheidungsfindung wird nicht vorgenommen.

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Mietverhältnisses erhoben worden sind, erfolgt an folgende externe Stelle:
Enercity
Ihmeplatz 2
30449 Hannover

Des Weiteren werden Ihre Daten an eine von uns beauftragte Druckerei zum Versand von Informationsmaterial sowie gemäß den gesetzlichen Vorgaben an externe Stellen (z. B. Bundeszentralamt für Steuern) weitergegeben. Zusätzlich erfolgt eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Handwerker zur Erledigung von Reparatur- und Erneuerungsmaßnahmen, Ablese- und Wartungsdienste und an Versicherungen zur Schadensregulierung.

Sollten Handwerker o. Ä. in Ihrer dann angemieteten Wohnung Arbeiten vornehmen müssen, so kann es sein, dass wir in entsprechenden Fällen Ihren Namen sowie Adress- und Kontaktdaten weitergeben, damit mit Ihnen direkt ein Termin vereinbart werden kann.

Ein Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten durch unseren externen Betreuer unserer IT-Systeme kann im Rahmen von Wartungs- und Supportleistungen nicht ausgeschlossen werden. Ferner werden Ihre personenbezogenen Daten an einen von uns beauftragten Ablesedienst übermittelt zur Ermittlung Ihrer Verbräuche.

Sollte es zu Zahlungsrückständen innerhalb oder nach Beendigung des Mietverhältnisses kommen, werden Ihre Daten bei Bedarf an ein von uns beauftragtes Inkassounternehmen bzw. an einen von uns beauftragten Rechtsanwalt weitergeleitet zur Bearbeitung und Eintreibung der offenen Forderung.

Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten findet nicht statt und ist auch nicht in Planung.

Insofern es zu dem Abschluss eines Mietvertrages kommt, werden Ihre Daten für die Dauer des Mietverhältnisses gespeichert und darüber hinaus 10 Jahre zur Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht bzw. vernichtet. Gemäß Art. 15 DSGVO steht Ihnen ein Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu.

Darüber hinaus steht es Ihnen frei, Ihre Rechte auf Berichtigung, Löschung oder, sofern das Löschen nicht möglich ist, auf Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit gemäß der Artikel 16 - 18, 20 DSGVO geltend zu machen. Sollten Sie dieses Recht in Anspruch nehmen wollen, so wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten. Weiterhin steht Ihnen das Recht zu, sich jederzeit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Sollten Sie der Meinung sein, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nicht unter Einhaltung der Datenschutzgesetze erfolgt, würden wir Sie höflich darum bitten, sich mit unserem Datenschutzbeauftragten in Kontakt zu setzen.

Weiterhin haben Sie gemäß Art. 13 Abs. 2 lit. b) DSGVO das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen.

Informationen gem. Art 13 DSGVO Wohnungsbewerbung PDF Download

SCHUFA-Hinweis zu Mietanträgen

Die Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz eG übermittelt zum Zwecke der Kreditwürdigkeitsprüfung des Mietinteressenten vor Abschluss des Mietvertrages im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung dieses Mietverhältnisses sowie Daten über nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.

Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz eG oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt entnommen werden."

SCHUFA-Hinweis zu Mietanträgen PDF Download

SCHUFA-Information

1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Tel.: +49 (0) 6 11-92 78 0

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SCHUFA ist unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz erreichbar.

2. Datenverarbeitung durch die SCHUFA

2.1 Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen, die von der SCHUFA oder einem Dritten verfolgt werden

Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten, um berechtigten Empfängern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen und juristischen Personen zu geben. Hierzu werden auch Scorewerte errechnet und übermittelt. Sie stellt die Informationen nur dann zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor Eingehung von Geschäften mit finanziellem Ausfallrisiko gegeben. Die Kreditwürdigkeitsprüfung dient der Bewahrung der Empfänger vor Verlusten im Kreditgeschäft und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, Kreditnehmer durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu bewahren. Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur Betrugsprävention, Seriositätsprüfung, Geldwäscheprävention, Identitäts- und Altersprüfung, Anschriftenermittlung, Kundenbetreuung oder Risikosteuerung sowie der Tarifierung oder Konditionierung. Über etwaige Änderungen der Zwecke der Datenverarbeitung wird die SCHUFA gemäß Art. 14 Abs. 4 DS-GVO informieren.

2.2 Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung

Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

2.3 Herkunft der Daten

Die SCHUFA erhält ihre Daten von ihren Vertragspartnern. Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die ein finanzielles Ausfallrisiko tragen (z.B. Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-, Factoring- und Leasingunternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1 genannten Zwecken Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus dem (Versand-)Handels-, eCommerce-, Dienstleistungs-, Vermietungs-, Energieversorgungs-, Telekommunikations-, Versicherungs-, oder Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (Schuldnerverzeichnisse, Insolvenzbekanntmachungen).

2.4 Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden (Personendaten, Zahlungsverhalten und Vertragstreue)

- Personendaten, z.B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften

- Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Durchführung eines Geschäftes (z.B. Girokonten, Ratenkredite, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten, Basiskonten)

- Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren Erledigung

- Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem betrügerischem Verhalten wie Identitäts- oder Bonitätstäuschungen

- Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen

- Scorewerte

2.5 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

2.6 Dauer der Datenspeicherung

Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit.

Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die Erforderlichkeit. Für eine Prüfung der Erforderlichkeit der weiteren Speicherung bzw. die Löschung personenbezogener Daten hat die SCHUFA Regelfristen festgelegt. Danach beträgt die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre taggenau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z.B. gelöscht:

- Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten taggenau

- Informationen über störungsfreie Vertragsdaten über Konten, die ohne die damit begründete Forderung dokumentiert werden (z. B. Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikationskonten oder Energiekonten), Informationen über Verträge, bei denen die Evidenzprüfung gesetzlich vorgesehen ist (z.B. Pfändungsschutzkonten, Basiskonten) sowie Bürgschaften und Handelskonten, die kreditorisch geführt werden, unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung.

- Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte nach drei Jahren taggenau, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird

- Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren taggenau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen.

- Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen oder über die Versagung der Restschuldbefreiung taggenau nach drei Jahren

- Personenbezogene Voranschriften bleiben taggenau drei Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende Speicherung erforderlich ist.

3. Betroffenenrechte

Jede betroffene Person hat gegenüber der SCHUFA das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO. Die SCHUFA hat für Anliegen von betroffenen Personen ein Privatkunden ServiceCenter eingerichtet, das schriftlich unter SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln, telefonisch unter +49 (0) 6 11-92 78 0 und über ein InternetFormular unter www.schufa.de erreichbar ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die SCHUFA zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen Datenschutzbeauftragten, zu wenden. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden.

Nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO kann der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, widersprochen werden.

Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und ist zu richten an

SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln.

4. Profilbildung (Scoring)

Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als „logistische Regression“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Art. 9 DS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DS-GVO, also z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Art. 15 DS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung.

Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag - verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen.

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