So hoch ist der neue Sparerpauschbetrag 2023
Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 wird der Sparerpauschbetrag für Alleinstehende von bisher 801 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Ehegatten oder Lebenspartner können gemeinsam sogar 2.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei bekommen, statt bisher 1.602 Euro. Das ist immerhin eine Erhöhung des Steuerfreibetrages von knapp 25 Prozent.
Als Kapitalerträge gelten nicht nur Zinsen, sondern alle Erträge aus Kapitalvermögen und Wertpapieren. Dazu zählen auch Gewinne aus Kapitalanlagen sowie der Erhalt von Dividenden.
Müssen Freistellungsaufträge angepasst werden?
Grundsätzlich ist es nicht nötig, dass Sie bereits erteilte Freistellungsaufträge bei uns anpassen müssen. Bereits erteilte Freistellungsaufträge werden automatisch um knapp 24,844 Prozent erhöht. Wenn Sie uns also bisher einen Freistellungsauftrag über den gesamten Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro erteilt hatten, wird dieser ab 1. Januar 2023 automatisch auf 1.000 Euro erhöht. Haben Sie Ihren Sparerpauschbetrag auf mehrere Institute aufgeteilt, so wird der jeweilige Betrag um 24,844 Prozent erhöht.
Aufgrund des höheren Freibetrags ist es jedoch empfehlenswert zu prüfen, ob die Aufteilung noch sinnvoll ist. Möglicherweise bietet es sich an, den Sparerpauschbetrag anders aufzuteilen, weil Sie Ihr Geld etwa bei verschiedenen Instituten angelegt haben.
Sind Sie mit der automatischen Erhöhung des Freistellungsauftrages durch uns nicht einverstanden, müssen Sie in jedem Fall aktiv werden und uns einen neuen Auftrag ab dem 01.01.2023 erteilen. Das entsprechende Formular können Sie auf unserer Internetseite www.kleefeldbuchholz.de downloaden. Bitte schicken Sie uns das Formular mit Ihrer Originalunterschrift an die
Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz eG
Frau Mundt
Berckhusenstr. 16
30625 Hannover