Änderungen beim Kabel-TV: Was Sie jetzt wissen müssen
Was bei Strom und Erdgas bereits Realität ist, gilt ab dem 01.07.2024 auch für den TV-Empfang:
Mieterinnen und Mieter können selbst entscheiden, mit welchem Anbieter sie einen Vertrag abschließen, um die gewünschten Fernsehsender zu empfangen.
Das Wichtigste in Kürze: Bisher haben Vermieter die Gebühren für den Kabelanschluss über die Mietnebenkosten abgerechnet. Durch eine Gesetzesänderung ist dies in Zukunft nicht mehr möglich. Mieterinnen oder Mieter müssen privat tätig werden, um weiterhin Kabelfernsehen zu empfangen. Alternativ besteht die Möglichkeit, auf das klassische Kabelfernsehen zu verzichten, um sich individuell über einen Kombivertrag für Telefon, Internet und TV zu versorgen.
Die gute Nachricht: Die Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz hat sichergestellt, dass die Versorgung mit Fernsehprogrammen über Kabel auch weiterhin funktioniert, sollten Sie sich als Privatkunde dafür entscheiden. Als langjähriger Partner der Genossenschaft bietet der Kabelfernsehdienstleister ANTEC Servicepool GmbH allen Mieterinnen und Mietern attraktive Konditionen.
Achtung: Auch Nutzer von Pay-TV-Angeboten können von der Umstellung betroffen sein. Ob für einen Kabelanschluss weiterhin Bedarf besteht, hängt vom persönlichen Bedarf ab. Daher hat die Wohnungsgenossenschaft einen informativen Online-Artikel veröffentlicht, der Mieterinnen und Mieter bei der Orientierung unterstützt.
Klicken Sie auf den Link und informieren Sie sich über alle wichtigen Details: Änderungen beim Kabelanschluss
Bild: © AdobeStock-Buch_Bee