Was bedeutet das für Mieter und für die Nachbarschaft?
Die Frage nach gutem Wohnen ist aktueller denn je. In urbanen Regionen steigen die Mieten. Unter all den Entwicklungen, die in den letzten Jahren den Wohnungsmarkt verändert haben, stehen jedoch wie ein Fels in der Brandung: die Wohnungsgenossenschaften. Denn verknüpft mit dem Prinzip der Genossenschaftsanteile ist auch ein lebenslanges Wohnrecht. Was lebenslanges Wohnrecht als Teil einer Wohnungsgenossenschaft für Sie als Mieter genau bedeuten würde, erfahren Sie hier.
Erst mal ganz nüchtern: Lebenslanges Wohnrecht bedeutet, dass Sie einen Dauernutzungsvertrag abschließen
Wenn Sie eine Wohnung bei der Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz eG beziehen, unterschreiben Sie einen Dauernutzungsvertrag. Das heißt, Sie haben ein lebenslanges Wohnrecht, sofern Sie nicht sehr schwerwiegend gegen die Genossenschaftssatzung verstoßen. Der größte und einfachste Unterschied zu einer Privatvermietung: Eine sogenannte Eigenbedarfskündigung ist ausgeschlossen. Beispiel: Ein Vermieter möchte, dass seine Kinder in die Wohnung einziehen. Dann müssten Sie – in der Regel – aus dieser Wohnung ausziehen.
Sie bleiben flexibler als bei einem Hauskauf
Bei lebenslangem Wohnrecht haben Sie dann weder die finanziellen Verpflichtungen eines eigenen Hauses noch eine vergleichbare Einzelverantwortung für die Immobilie, in der Sie wohnen. Den Nutzungsvertrag für die Wohnung können Sie jederzeit mit einer dreimonatigen Frist kündigen. Wohngenossenschaften sind daher der „Dritte Weg“ zwischen Eigentum und Miete. Da Sie über die Genossenschaftsanteile rechtlich Mitinhaber der Genossenschaft sind, sind Sie „Mieter im eigenen Haus“. Die Wohnungen, in denen Sie und Ihre Nachbarn wohnen, sind keine Spekulationsobjekte, sondern bleiben langfristig dem Genossenschaftszweck der Mitglieder erhalten. So steht in unserer Satzung:
Ist das lebenslange Wohnrecht vererbbar?
Streng juristisch genommen: nein. Allerdings können Sie die Genossenschaftsanteile vererben. Und das lebenslange Wohnrecht ist an diese Anteile geknüpft. Rein rechtlich vererben Sie also Ihre Genossenschaftsanteile, mit denen das lebenslange Wohnrecht dann auf die Erben übergeht.
Übrigens: Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung oder einer Gästewohnung steht immer in erster Linie unseren Mitgliedern der Genossenschaft zu. Auch dann, wenn Sie jahrelang zwar Mitglied waren, aber nicht mehr in einer Genossenschaftswohnung gelebt haben: Ihr Anspruch bleibt, auch wenn Sie ausziehen.
Was lebenslanges Wohnrecht für das Zusammenleben in einer (Groß-)Stadt bedeutet
Aufgrund des lebenslangen Wohnrechtes bedeutet Genossenschaft meist nachhaltige, harmonischere und ruhigere Nachbarschaft. Das Miteinander und der soziale Aspekt spielen bei Wohnungsgenossenschaften eine große Rolle. Das lebenslange Wohnrecht unterstützt das, denn die Menschen in der Nachbarschaft bleiben oft Jahrzehnte dieselben. Es ziehen nicht so oft Nachbarn aus und wieder neue ein, kurz: Die Fluktuation ist geringer. So entsteht oft eine echte, freundschaftliche Community, eine Nachbarschaft als Heimat des Alltags, die in den oft anonymen Nachbarschaften großer Städte nicht mehr der Standard ist. Hausmeister, Mitarbeiter der Genossenschaft und Anwohner kennen sich deswegen oft schon lange. So gehen einige Reparaturen und Services auch mal ein wenig schneller, in direkter Absprache und ohne Missverständnisse. Kurz: Man kennt sich.
Selbsthilfe, Verantwortung füreinander und Solidarität stehen im Vordergrund
Denn alle Nachbarn sind gemeinsam Miteigentümer des Hauses, oft der ganzen Nachbarschaftsimmobilien. So gehen wir bei der Kleefeld-Buchholz eG auch unsere Quartiersentwicklung an: Es sollen Areale entstehen, in denen sich Nachbarn und andere Mitglieder der Genossenschaft begegnen und austauschen können. Seien es ein Spielplatz, gemeinschaftlich genutzte Räume oder einfach nur schönere Quartiere, in denen die Anwohner gerne verweilen.
Das Prinzip der Genossenschaft interessiert Sie genauer? Erfahren Sie hier mehr über Genossenschaftsanteile und die damit verbundenen Rechte.