Terminabsprachen mit Schornsteinfegern
Leider nimmt die Nichteinhaltung von Terminen zur Abgaswegeüberprüfung zu. Die Schornsteinfeger sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen an allen Heizgeräten, die mit Gas oder Öl betrieben werden, Abgasmessungen durchzuführen.
Bei den in vielen Wohnungen befindlichen Gasthermen erfolgt diese Messung 1-mal jährlich.
Wenn Sie wissen, dass Sie an dem vom Schornsteinfeger vorgegebenen Termin nicht zu Hause sein können, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit dem BSFM (Bezirksschornsteinfegermeister) auf und vereinbaren einen alternativen Termin. Der BSFM kann Ihnen, sofern Sie zu Hause nicht anzutreffen sind, zusätzliche Kosten in Rechnung stellen, die wir im weiteren Schritt von Ihnen einfordern müssen.
Sofern die Kosten nach unserer ersten Zahlungsaufforderung nicht beglichen wurden, muss die Genossenschaft künftig aufgrund des erhöhten und unnötigen Arbeitsaufwandes zusätzliche 10 Euro Bearbeitungsgebühr berechnen.
Sollte nach der zweiten Zahlungsaufforderung weiterhin kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, wird die Genossenschaft den rechtlichen Weg einleiten müssen, was wiederum zusätzliche und unnötige Kosten für Sie bedeuten würde.
Greifen Sie doch einfach zum Telefon …
Ihre Wohnungsgenossenshaft Kleefeld-Buchholz eG


